Liegeplatz für den Fährverkehr, Liegeplatz für Wassertaxi und Wasserwanderrastplatz
Für den kommunalen Hafen und den Wasserwanderrastplatz in Kloster gelten die Hafennutzungsordnung und die Hafengebührensatzung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee.
Die Liegegebühren für 24 Stunden beträgt 1,50€ pro angefangen Meter (Länge über alles). Bei Mehrrumpfschiffen erhöht sich die Gebühr auf das 1,5 fache.
Bitte beachten Sie, dass auch für Segler eine Kurabgabepflicht besteht.
Im Hafencenter befinden sich öffentliche und behindertengerechte Toiletten, ein Babywickeltisch und Duschen sowie ein Büro der Reederei Hiddensee und der Insel Information.
Hafeneinrichtungen
- WC und Duschen, auch behindertengerecht
- Strom und Frischwasser am Steg
- Müllentsorgung
- Kostenloses WLAN im Hafenbereich
- Fäkalienabsauganlage
- Waschmaschine und Trockner
- Babywickelplatz
- gastronomische Einrichtungen am Hafen und Umgebung
- Bäckerei und Einkaufsmöglichkeiten im Ort
- Kiosk am Hafen
- Fähranleger der Reederei Hiddensee
Liegeplätze
Der Hafen bietet Platz für ca.110 Boote unterschiedlichster Größen.
Das Anlegen an den Liegeplätzen der Fahrgastschiffe ist untersagt.
Untiefe
Am nördlichen Fahrwasserrand westlich der Tonne 13 befindet sich eine Untiefe. Aus- und einlaufende Schiffe haben Vorfahrt.
Weitere Informationen zum Seglerhafen Kloster finden Sie unter www.seglerhafen-kloster.de.