Das Neustädtische Palais diente als Übergangswohnsitz des Großherzogs während der Schlossumbauten und liegt in der historischen Puschkinstraße. Mit seinem Stil, geprägt von französischer Renaissance und Barockelementen, spiegelt es die Handschrift der Baumeister Johann Joachim Busch und Hermann Willebrand wider. Vom Witwensitz zur großherzoglichen Residenz wandelte es sich über die Jahrhunderte und ging 1920 in Staatsbesitz über.
Das Neustädtische Palais, ein prächtiges Barockgebäude, entstand als Zwischenwohnsitz für den Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, während die Bauarbeiten am Schweriner Schloss andauerten. Die Geschichte des Palais reicht bis 1708 zurück, als Herzog Friedrich Wilhelm das Grundstück für seinen Bruder Christian Ludwig erwarb. Hier entstand der Prinzenhof, auch Ludwigshof genannt, der ab 1779 unter Anweisung von Herzog Friedrich als Witwensitz für Charlotte Sophie umgestaltet wurde. Nach einem längeren Leerstand und späterer Nutzung durch den Finanzminister Leopold von Plessen wurde das Palais während des Schlossumbaus ab 1843 zur großherzoglichen Residenz.
Im Jahr 1883 ergänzte Hermann Willebrand das Gebäude um einen rückwärtigen Wohnflügel für Großherzogin Marie, während das Gesamtensemble noch heute durch die Umgestaltungen von Johann Joachim Busch im französischen Barockstil geprägt ist. Die Dreiflügelanlage mit ihrem markanten Mansarddach und dem Saalanbau von Georg Adolph Demmler bleibt ein Highlight der Schweriner Architektur und vermittelt den Glanz der herzoglichen Vergangenheit in Mecklenburg. Nach der Abdankung des Großherzogs Friedrich Franz IV. ging das Palais 1920 in das Eigentum des Freistaates Mecklenburg-Schwerin über und gilt heute als wertvolles historisches Zeugnis.
Heute befindet sich das Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Neustädtischem Palais.