Der Pferdestrand erstreckt sich von Aufgang Nr. 1 ostwärts bis zum "Gespensterwald", Aufgang Nr. 0. Für den Reitstrand gilt in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September folgende Einschränkung: Reitverbot an Aufgang Nr. 0 ostwärts bis zum "Gespensterwald". Das Reiten ist nur in den gekennzeichneten Strandflächen gestattet.
Als absolutes Highlight empfehlen wir erfahrenen Reitern unseren Geländeritt über Felder und durch den Gespensterwald von Nienhagen mit einem Abstecher an den Naturstrand zwischen Börgerende und Nienhagen- und zwar ganzjährig.
Pension Reitcamp Börgerende GmbH & Co. KG
Sonnensteg 50
18211 Börgerende