Das Reiten ist hier vom 1. Oktober bis zum 31. März eines jeden Jahres gestattet. Im Wasser darf nur am Hundestrand an der Wohlenberger Wiek geritten werden. Dieser beginnt ca. 600 m östlich des Schöpfwerkes (rechts vom Strandzugang 3) und hat eine Länge von 300 m, endet somit 900 m östlich des Schöpfwerkes Der gesamte Strandbereich erstreckt sich von Klütz bis zur Gemeinde Zierow.
Der Strand in der Wohlenberger Wiek punktet durch seine malerischen, kaum zu übertreffenden Sonnenuntergängen und lässt oft genug ein südländisches Flair entstehen. Im Bereich der Liebeslaube gibt es die Möglichkeit, mit Wassersportgeräte zu starten, hier finden Sie auch die Surfschule Knopf. In der Sommersaison wird der Strand bewirtschaftet, was heißt, dass regelmäßig das Seegras beräumt wird, der Strand wöchentlich einmal eingeebnet wird, es werden Toiletten aufgestellt und an beiden Enden des Strandbereiches werden Strandkörbe zur Miete angeboten.
Etwa in der Mitte unseres Strandbereiches befindet sich der Hundestrand. Dieser Hundestrandbereich ist außerhalb der Saison der Bereich, in dem das Reiten auch im Wasser erlaubt ist. Hier sei einmal darauf hingewiesen, dass das Reiten am Strand grundsätzlich nur außerhalb der Sommersaison erlaubt ist, aber nach den Vorgaben des StALU (staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt) normaler Weise nicht das Reiten im Wasser beinhaltet.