Strandreiten in Lubmin
Ab Strandabgang 15 bis zum Strandabgang 18 ist das Reiten in der Zeit vom 01.10. – 30.04. eines Jahres täglich ohne Einschränkungen und in der Zeit vom 01.05. – 30.09. eines Jahres täglich von 06.00 – 09.00 Uhr und ab 18.00 Uhr erlaubt. Durch die Reiter sind nur die Strandabgänge 15 und 18 zum Erreichen des Strandes zu benutzen. Als Reitrundweg wird die Strecke vom Freesendorfer Weg direkt zur Wolfsschlucht
(Abgang 15) zum Strand und Strandabgang 18 zurück neben Gastrasse bis Freesendorfer Weg festgelegt.
Ausnahme können zugelassen werden, wenn das Gemeinwohl überwiegt.