Das Gebiet „Stargarder Land“ wurde 2004 in das Verzeichnis der Weinbaugebiete aufgenommen. Damit wurde eine Tradition neu belebt und der Weinbau an den Standorten Rattey und Burg Stargard offiziell gestattet. Der Wein wird unter der Bezeichnung „Mecklenburger Landwein“ vermarktet.
Am Freitag, den 13. Februar 2004 stimmte der Bundesrat einer Änderung der Weingesetzgebung zu und ließ mit der elften Verordnung zur Änderung der Weinverordnung das Weinbaugebiet für Tafelwein in Mecklenburg-Vorpommern zu. Das Gebiet „Stargarder Land“ wurde in das Verzeichnis der Weinbaugebiete aufgenommen und damit der Weinbau an den Standorten Rattey und Burg Stargard offiziell gemacht. Der Wein kann unter der Bezeichnung „Mecklenburger Landwein“ vermarktet werden.
Rebsorten sind Ortega, Müller-Thurgau, Phönix, Huxelrebe, Regent, Spätburgunder, Portugieser. Die Sorten Spätburgunder und Portugieser werden aufgrund zu hoher Frostanfälligkeit durch die Rebsorte Regent ersetzt.