Fischereischein
Die Fischereischeinpflicht gilt in Mecklenburg-Vorpommern mit dem vollendeten 14. Lebensjahr und berechtigt dazu, Fischfang mit der Handangel auszuüben. Der Fischereischein aus einem anderen Bundesland wird anerkannt, wenn dieser gültig ist und Ihr Euren Wohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern habt. Wenn Ihr wohnhaft in M-V seid, benötigt Ihr stets einen Fischereischein des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Angeln ohne Fischereischein - der Touristenfischereischein
Für Urlauber, die nicht im Besitz eines Fischereischeines sind, gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein spezielles Angebot - den Touristenfischereischein. Mit diesem ist es möglich, auch ohne Angelprüfung an einem der zahlreichen Gewässer in MV angeln zu gehen. Der Touristenfischereischein gilt für einen zusammenhängenden Zeitraum von 28 Tagen und kann später mehrfach verlängert werden. Der Schein kostet bei der Erstausstellung 23 Euro. Über alles was Anfänger über Rechtsgrundlagen, Ordnung beim Angeln, Ausübung der Fischerei und Umgang mit gefangenen Fischen wissen müssen, informiert eine Broschüre. Diese erhält jeder Antragsteller. Eine Liste mit den mehr als 160 Ausgabestellen des Touristenfischereischeins in Mecklenburg-Vorpommern findet Ihr hier.
Ab jetzt könnt ihr den Touristenfischereischein auch digital beantragen und erwerben beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern.
Angelerlaubnis für Angelgewässer
Neben dem Fischerei- und Touristenfischereischein benötigt Ihr für das Angeln an einem Gewässer eine Angelkarte, die es ermöglicht, das Fischereirecht mit der Handangel auszuüben. Wenn Ihr in den Binnengewässern Mecklenburg-Vorpommerns angeln möchtet, erhaltet Ihr die Angelkarte in der Regel durch den Eigentümer oder Pächter des Gewässers (z. B. Fischereiunternehmen, Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., örtlicher Anglerverein, etc.) oder mittlerweile auch über zahlreiche Online-Portale. Eine Übersicht über die Eigentumsverhältnisse gibt Euch das Gewässerverzeichnis des Landes.
Für die Küstengewässer, zu denen die Bodden, Haffe, der Peenestrom, das Achterwasser und die Ostsee (12-Seenmeilen-Zone) gehören, ist das Land Mecklenburg-Vorpommern fischereiberechtigt, sofern nicht Dritte ein Fischereirecht besitzen. Urlauber erhalten die Angelerlaubnis bei der oberen Fischereibehörde – dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) oder in zahlreichen Angelläden, Touristinformationen oder Kurverwaltungen des Landes. Eine Übersicht der Ausgabestellen findet Ihr hier.
Unser Tipps:
- Über das LALLF, hejfish oder Fiskado.de könnt Ihr die Angelerlaubnis für viele Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern bereits vor Eurem Urlaubsantritt online erwerben.
- Für seine Gäste und Mitglieder bietet der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern Gastangelkarten an, mit denen über 700 Standgewässer und Fließgewässerabschnitte in ganz Mecklenburg-Vorpommern beangelt werden können. Die Gastangelkarten können hier schnell und einfach online bestellt werden.
Fischereiabgabe für Gastangler
Ab 2025 müssen Gastangler eine Fischereiabgabe von zehn Euro zusätzlich zur Angelerlaubnis für Angelgewässer entrichten. Diese ist dann 1 Jahr lang gültig. An den Kosten für den Touristenfischereischein ändert sich nichts, da in diesem bereits die Fischereiabgabe enthalten ist.